Kostenträger
Bei einem Dolmetscher-Einsatz entstehen Kosten. Sie wissen nicht, wer die Dolmetscher bezahlen muss?
Wir haben hier eine Liste für Sie:
Einsatzbereiche Kostenträger
Arzt | gesetzliche Krankenkasse |
Krankenhaus | gesetzliche Krankenkasse |
Elternabend Kindergarten | Träger des Kindergartens bzw. KiTa (fallabhängig) |
Elternabend Schule (Saarland) | Schulbehörde bzw. Landesamt |
Arbeitsleben | Firmen (evtl. Rückerstattung durch Integregationsamt) |
Arbeitsamt | Jobcenter bzw. Agentur für Arbeit |
Kirche | fallabhängig, z.B. die Dafeg oder die Bistümer |
Justiz (Gericht/Polizei) | entsprechende Behörde |
Sie finden Ihre Situation nicht?
Schreiben Sie uns über das Kontaktformular oder über kontakt@gsd-saarland.de . Wir helfen Ihnen gerne!
Wichtig: Es muss VOR dem Einsatz klar sein, wer den Dolmetscher bezahlt.
Meschen mit Hörschaden haben das Recht, Gebärdensprache zu benutzen: Dazu gibt es Gesetze:
- Sozialgesetzbuch, Erstes Buch § 17 SGB I
- Sozialgesetzbuch, Zehntes Buch § 19 SGB X
- Kommunikationshilfeverordnung (KHV)
- Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen §§ 6 und 9 BGG