Kostenträger


Bei einem Dolmetscher-Einsatz entstehen Kosten. Sie wissen nicht, wer die Dolmetscher bezahlen muss? 

Wir haben hier eine Liste für Sie:

Einsatzbereiche Kostenträger

Arzt

gesetzliche Krankenkasse

Krankenhaus

gesetzliche Krankenkasse

Elternabend Kindergarten

Träger des Kindergartens bzw. KiTa (fallabhängig)

Elternabend Schule (Saarland)

Schulbehörde bzw. Landesamt

Arbeitsleben

Firmen (evtl. Rückerstattung durch Integregationsamt)

Arbeitsamt

Jobcenter bzw. Agentur für Arbeit

Kirche

fallabhängig, z.B. die Dafeg oder die Bistümer

Justiz (Gericht/Polizei)


entsprechende Behörde



 


Sie finden Ihre Situation nicht? 

Schreiben Sie uns über das Kontaktformular oder über kontakt@gsd-saarland.de . Wir helfen Ihnen gerne!

Wichtig: Es muss VOR dem Einsatz klar sein, wer den Dolmetscher bezahlt.

Meschen mit Hörschaden haben das Recht, Gebärdensprache zu benutzen: Dazu gibt es Gesetze: 

- Sozialgesetzbuch, Erstes Buch § 17 SGB I

- Sozialgesetzbuch, Zehntes Buch § 19 SGB X

- Kommunikationshilfeverordnung (KHV)

- Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen §§ 6 und 9 BGG