Kostenträger


Sie wünschen eine Dolmetscherin und wissen nicht, wer die Kosten für den Einsatz tragen wird?

Für die üblichen Aufträge haben wir Ihnen eine kleine Übersicht erstellt:


Einsatzbereiche Kostenträger

Arzt

gesetzliche Krankenkasse

Krankenhaus

gesetzliche Krankenkasse bzw. Krankenhaus (fallabhängig)

Elternabend Kindergarten

Träger des Kindergartens bzw. KiTa (fallabhängig)

Elternabend Schule

Schulbehörde bzw. Landesamt

Arbeitsleben

Integrationsamt

Arbeitsamt

Jobcenter bzw. Agentur für Arbeit

Kirche

fallabhängig

Justiz (Gericht/Polizei)

Begleitung zur Corona-Impfung

entsprechende Behörde

Krankenkassen


 


Sie finden Ihre Auftragssituation nicht? 

Fragen Sie uns, wir informieren Sie gerne über die entsprechenden Möglichkeiten.
Nutzen Sie hierfür unsere allgemeine E-Mailadresse kontakt@gsd-saarland oder wenden Sie sich an ein LAG-Mitglied. Selbstverständlich können Sie uns auch über das Kontaktformular schreiben.

Wichtig ist, dass die Kostenübernahme  vor dem Einsatz geklärt ist.


Menschen mit Hörbehinderung haben das Recht, zur Verständigung in der Amtssprache
die Gebärdensprache zu verwenden.
Rechtliche Grundlage hierfür, bieten u. A. nachfolgende Vorschriften und Gesetze:

- Sozialgesetzbuch, Erstes Buch § 17 SGB I

- Sozialgesetzbuch, Zehntes Buch § 19 SGB X

- Kommunikationshilfeverordnung (KHV)

- Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen §§ 6 und 9 BGG